Frage: Wird ausgefallener Unterricht nachgeholt?
Antwort: An unsere Schule gibt eine klare Ausfallstundenregelung.
Im Einzelunterricht wird die Unterrichtstunde dann nachgegeben, wenn der Schüler mind. 24 h vor seiner Unterrichtszeit aus wichtigem Grund (siehe AGB §5.3) abgesagt hat, oder wenn die Unterrichtstunde auf Verschulden der Musikschule ausgefallen ist z.b. wenn der Lehrer krank ist und kein Vertretungslehrer organisiert werden konnte.
Im Gruppenunterricht ist das Nachholen nur dann möglich, wenn bei rechtzeitiger Absage (24h vor Unterrichtsbeginn) mehr als 51% der Unterrichtsteilnehmer aus wichtigem Grund (siehe AGB §5.3) abgesagt haben. Sollte der Unterricht auf Verschulden der Musikschule ausfallen, wird die Unterrichtsstunde natürlich nachgegeben.